Anwaltskosten: Kosten sparen durch Verzugsschaden

Anwaltskosten: Kosten sparen durch Verzugsschaden

Wer Anwaltskosten sparen will, muss etwas Vorleistung erbringen. Das Zauberwort lautet „Verzugsschaden“.

Vertrag und Honorar

Die Anwaltskosten richten sich nach einem Vertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber und Ihrem Anwalt als Auftragnehmer. Grundsätzlich gilt, dass der Auftraggeber das Honorar zu zahlen hat. Daher bekommen Sie in der Regel eine Rechnung von Ihrem eigenen Anwalt auf Ihren Namen ausgestellt.

Schadensersatz

In manchen Fällen muss aber die Gegenseite für die Anwaltskosten aufkommen. Streng genommen hat aber nicht der Rechtsanwalt einen Honoraranspruch gegen die denjenigen, mit dem Sie im Streit sind. Es bleibt bei dem Grundsatz „Wer die Musik bestellt, der muss sie bezahlen“. Sie können aber einen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen anderen haben, der Ihnen beispielsweise eine Leistung schuldet.

Das soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden:

  1. Beispiel: Sie sind Mieter und aus der Wohnung des Vermieters V ausgezogen. Jetzt wollen Sie die Kaution (Mietsicherheit) zurück.
  2. Beispiel: Sie sind Vermieter und Ihr Mieter M hat schon zwei Monate keine Miete gezahlt.

Verzugsschaden

Der Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall ein Verzugsschaden. Er setzt voraus, dass der Schuldner mit der Leistung in Verzug ist. Das setzt wiederum voraus, dass Sie eine Leistung fordern können – diese also fällig ist – und dem Schuldner eine Mahnung geschickt haben, die eine Frist zur Leistung enthält.

Anwaltskosten: Zusammengefasst

Kurz gesagt brauchen Sie zuerst die Fälligkeit, dann die Mahnung mit Frist.

Im Beispiel 1 ist schon die Fälligkeit ein Problem. Als Faustformel gilt, dass der Vermieter die Kaution nach etwa 6 Monaten zurückzahlen muss, wenn er keine Gegenansprüche hat (lassen Sie sich dazu im Zweifel beraten!). Sollten keine Gegenansprüche bestehen und es sind bereits 8 Monate vergangen, dürfte die Rückzahlung fällig sein (zumindest in diesem Beispiel!). Dann müssen Sie den Vermieter mahnen und ihm eine Frist zur Rückzahlung setzen. Es sollte ein konkretes Datum genannt werden. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Vermieter die Mahnung erhalten hat. Wenn Sie sich dabei ganz sicher sind und die Frist abgelaufen ist, dann ist der Vermieter in Verzug. Sie können jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen, der seine Kosten als Verzugsschaden bei dem Vermieter geltend macht.

In Beispiel 2 ist es noch einfacher: wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass die Miete bis zu einem bestimmten Tag zu zahlen ist, dann kommt der Mieter nach diesem Tag automatisch in Verzug. Es braucht keine Mahnung an den Mieter.

Wichtig

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Da die Frage nach dem Verzugsschaden völlig unabhängig von dem Honoraranspruch ist, müssen Sie unter Umständen trotzdem den eigenen Anwalt bezahlen. Einerseits kann er Vorschuss von Ihnen verlangen, andererseits gibt es Fälle, in denen der Verzugsschaden nicht bezahlt wird, weil der Schuldner zum Beispiel mittellos, also pleite, ist. Getreu dem Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, der muss sie bezahlen“.

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